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WEINWELT
Vom Cabinet zum Kabinett
von Axel Biesler
Dieser
Wein ist eine Frechheit. Er riecht
verführerisch nach reifen Aprikosen und schwarzen Johannisbeeren,
untermalt von einer feinwürzigen, mineralischen Note. Diese Eindrücke bleiben
eine Annäherung, und sollen mehr auch gar nicht sein. Tatsächlich ist sein
Geruch kaum in Worte zu fassen. Versteigen wir uns sogar zu der Idee, dass dieser
Wein verzaubert, in eine andere Welt führt. Das
deutsche Weingesetz jedenfalls führt er ad absurdum. Derart nuanciert und elegant
kann eigentlich nur ein großer Riesling schmecken. Auch sein Geschmack lässt
sich nicht gänzlich formulieren, glücklicherweise, denn wir haben es mit etwas
Sinnlichem zu tun. Dennoch ist dieser Wein qualifiziert worden, am untersten
Ende der deutschen Prädikatsweinstufen. Sein Winzer ist daran nicht
unbeteiligt. Vielleicht wollte er auch ein wenig provozieren. Mit dem
Hedonismus beginnt die Schwierigkeit.
Der
Wein ist ein 2004er Piesporter Goldtröpfchen, Riesling Kabinett vom Weingut
Haart in Piesport an der Mosel. Er führt exemplarisch vor, wie wenig hilfreich
die so genannten obligatorischen Angaben auf einem Weinetikett heute noch sind.
Dabei gilt doch das Etikett als Visitenkarte eines jeden Weines. Es soll auch
dem weinunkundigen Verbraucher wichtige Informationen über den Inhalt einer
Flasche geben. Aber tut es das tatsächlich?
Seit
dem Jahre 1971 sieht das deutsche Weingesetz drei Qualitätsstufen vor: den Land-
oder Tafelwein, den Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) und den Qualitätswein
mit Prädikat. Letzterer wiederum ist in sechs Güteklassen eingeteilt (in
aufsteigender Reihenfolge): Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese,
Trockenbeerenauslese und Eiswein. Bei den ersten drei Güteklassen kann es sich
sowohl um trockene als auch um restsüße Weine handeln. Letztere drei sind immer
edelsüße Spezialitäten. Das Verwirrspiel beginnt. Denn dem Erzeuger ist es freigestellt,
eine Geschmacksangabe wie trocken oder halbtrocken auf dem Etikett zu vermerken
– um eine Pflichtangabe handelt es sich dabei nicht. Gemeinsam ist allen
Prädikatsweinen, dass ihr Alkoholgehalt durch Zugabe von Zucker nicht erhöht
werden darf. Qualität und Güte wird in Deutschland allein durch den natürlichen
Zuckergehalt der Trauben bestimmt - über die spätere Geschmacksrichtung eines
Weines sagt der aber nichts aus. Das kleine Einmaleins im deutschen Weingesetz
ist simpel: je mehr Zucker die Trauben im Verlaufe ihrer Reife gebildet haben,
desto höher ist hernach das Prädikat des daraus gewonnenen Weines.
Das
klingt genauso trocken wie es ist und hat mit Geschmack und Qualität erst einmal
überhaupt nichts zu tun. Es ist schon richtig, Alkohol ist ein Geschmacksträger.
Einerseits. Andererseits liegen viele deutsche Weinlagen auf oder nördlich des
50. Breitengrads. Aus diesen Gegenden kommen mitunter Weine, die mit relativ
wenig Alkohol auskommen und dennoch hocharomatisch sein können. Rieslinge zumeist, deren Trauben viel länger reifen können,
und in dieser Gegend das auch müssen, als viele andere Rebsorten.
Überhaupt
bleibt fraglich, ob die Gesetzgeber von damals deutschen Wein verstanden haben.
Akribisch zeichnet der Jusrist und Politikwissenschaftler Jan Zimmer in seinem
Büchlein „Weinbaupolitik in Deutschland“ (Ibidem Verlag) den Prozess zur Gesetzgebung des 71er Weingesetzes nach. Dabei
legt der Autor immer wieder größten wert darauf, die Weinkompetenz ihrer
Wegbegleiter zu erwähnen. Waren sie das wirklich, weinkompetent,
leidenschaftlich? Ging es bei dieser Gesetzgebung tatsächlich allein darum, die
Individualität und hohe Güte deutscher Weine im Europäischen Markt zu schützen?
Zimmer erwähnt in diesem Zusammenhang den damaligen Weinbaupräsidenten und
Weingutsbesitzer Werner Tyrell als Streiter für strengere sensorische Prüfungen
vor allem ausländischer Weine. Tyrell kam später zu trauriger Berühmtheit.
Jahrelang reicherte er seine Prädikatsweine verbotenerweise mit Flüssigzucker
an und schrieb damit einen Teil des deutschen Weinskandals mit. Dass das
Weingut an der Ruwer heute wieder zu alter Klasse gefunden hat, ist dem Einsatz
seines Sohnes, Christoph Tyrell zu verdanken.
Vergleicht
man die obligatorischen mit den fakultativen Angaben, die auf einem Etikett
erscheinen, wird sehr schnell klar, dass es um weitaus mehr als nur um die
Wahrung deutscher Weineigenarten ging. Was Wunder. So ist bei Qualitätsweinen die
Nennung ihrer Qualitätsstufen zwar gesetzlich vorgeschrieben, auf die Angabe
von Rebsorte und Jahrgang hingegen darf großzügig verzichtet werden. Dabei
hängt doch beides ganz unmittelbar miteinander zusammen.
Gerade
in nördlicheren Anbaugebieten, zu denen Deutschland gehört, gibt es erhebliche
Jahrgangsunterschiede. Sie spielen bei der Qualität unserer Weine eine
maßgebliche Rolle. Das wussten auch die Großkellereien. Um dennoch Jahr für
Jahr Weine von gleich bleibender Qualität zu erzeugen, konnten so schwächere
mit besseren Jahrgängen verschnitten werden, ohne dabei auf die Nennung der
Qualitätsstufe als Imageträger verzichten zu müssen.
Und
so kam es, dass der Markt nach der Gesetzgebung von 1971 mit einem Meer von
Prädikatsweinen überflutet wurde, deren Inhalte mit ihrer vermeintlichen
Güteklasse nichts zu tun hatte. Damit
aber nicht genug: Auch auf die Angabe einer bestimmten Lage wollte man seitens
der Großvermarkter nicht verzichten. Die deutsche Weinlandschaft indes besteht
aus einer ungeheuren Lagen- und Gesteinsvielfalt. Dieser Vielfalt entstammt
ebenso vielfältiger Wein. Den guten Namen einer Lage zu wahren und dennoch Wein
von marktgerechter Menge zu produzieren, hatte zur Folge, einzelne Lagen zu so
genannten Großlagen zusammenzulegen. Großlagen haben nichts mit „großen Lagen“
zu tun. Das Meer von dürftigen deutschen Weinen schwoll an. Ihr guter Ruf litt
nachhaltig.
Lange
Zeit stand der Name Piesport für Weine, die in aller Welt hochgeschätzt wurden.
Aus einer der größten Schleifen der Mosel erheben sich hier die steilen Hänge
des Flusses und bilden ein riesiges natürliches Amphitheater: das „Piesporter
Goldtröpfchen“.
Dass
diese komplett nach Süden ausgerichtete Lage mit ihren mineralreichen
Tonschieferböden besondere Weine hervorzubringen imstande ist, verwundert
wenig. Ein Wein aus der Großlage „Piesporter Michelsberg“ indes kann auch auf
Schwemmland oder den schattigen Eifelerhöhen gewachsen sein. Der „Piesporter
Michelsberg“ umfasst etwa 1300 Hektar, das „Goldtröpfchen“ lediglich 65.
Dass
dem Charakter einer Weinbergslage heute wieder mehr Beachtung geschenkt wird,
ist im besonderen Maße dem Verband deutscher Qualitäts- und Prädikatsweingüter
(VdP) und vielen verstreuten „Einzelkämpfern“ zu verdanken. Sie rücken wieder
in den Mittelpunkt, was einen deutschen Wein auszeichnet: sein Terroir. Jenes
faszinierende Zusammenspiel von Charakter einer Weinbergslage, handwerklichem
Können eines Winzers und Jahrgang. Solche handwerklichen Meisterstücke machen nur einen Bruchteil der
Jahresproduktion in Deutschland aus, aber am Ende sind sie die wirklichen Visitenkarten
unseres Weinlandes. Das ist nicht ohne Tücke. Denn, seien es die Weine des VdP
oder die der „Einzelkämpfer“, sie müssen nicht jedem schmecken. Sie sollen das
auch nicht. Solche Weine sind streitbar. Und das ist vielmehr Segen als Fluch. Fluch
vielleicht, weil unser Weinland immer noch eines der „Provinzweinfürsten“ ist.
Und Segen, weil sich ihre Weine noch unterscheiden lassen vom Meer des
einheitlichen Weingeschmacks.
Die
unterste Prädikatsstufe wird seit 1971 Kabinett genannt. Das war einmal anders.
Genau genommen andersherum. Im 18. Jahrhundert - der Zeit des Barock - pflegte
man an den Höfen Deutschlands französische Lebensart. Versailles stand Modell.
Die Obrigkeit sprach französisch. Auch der „reine“ Wein begann zu dieser Zeit
seinen Siegeszug. Die weit verbreitete Praxis, verschiedene Rebsorten in einem Weinberg
zu pflanzen („gemischter Satz“), verabschiedete sich langsam zu Gunsten einer
reinsortigen Rebkultur. Es war auch die Zeit, in der aus dem Riesling immer
bessere Weine erzeugt wurden. Erlasse wurden erteilt, wonach es den Winzern an
Mosel und Rhein nur noch erlaubt war ausschließlich Riesling zu pflanzen. Vor allem
im Rheingau erkannte man die Qualität dieser Rebsorte sehr früh und begann sie
zu schützen. Die besten ihrer Art durften sich mit dem Prädikat „Cabinet“
schmücken. Die erste Güteklasse in Deutschland war geboren. Den Begriff
„Cabinet“ entlieh man - damals zeitgemäß - dem Französischen: einer
Verwahrungsstätte wertvoller Kunstgegenstände. „Cabinet“-Weine betrachtete man also
als äußerst wertvolle Schatzkammerweine. In eine solche Schatzkammer gehört der
2004er Riesling Kabinett vom Weingut Haart. Freilich nicht für immer, denn er
schmeckt einfach göttlich.
Erstveröffentlichung
in:
"Häuptling eigener
Herd", Heft 25 2005 Edition
Vincent Klink, Stuttgart
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08. September 2010








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