www.DIEWEIN.de

  Kontakt

STARTSEITE

Impressum

Kontakt

Axel Biesler

Links

Archiv

 

 

 

 Weine

 

 Weinwelt

 

 Welt

 

 DIEWEIN

WEINWELT

Vom Cabinet zum Kabinett

von Axel Biesler

 

Dieser Wein ist eine Frechheit. Er riecht  verführerisch nach reifen Aprikosen und schwarzen Johannisbeeren, untermalt von einer feinwürzigen, mineralischen Note. Diese Eindrücke bleiben eine Annäherung, und sollen mehr auch gar nicht sein. Tatsächlich ist sein Geruch kaum in Worte zu fassen. Versteigen wir uns sogar zu der Idee, dass dieser Wein verzaubert, in eine andere Welt führt.
Das deutsche Weingesetz jedenfalls führt er ad absurdum. Derart nuanciert und elegant kann eigentlich nur ein großer Riesling schmecken. Auch sein Geschmack lässt sich nicht gänzlich formulieren, glücklicherweise, denn wir haben es mit etwas Sinnlichem zu tun. Dennoch ist dieser Wein qualifiziert worden, am untersten Ende der deutschen Prädikatsweinstufen. Sein Winzer ist daran nicht unbeteiligt. Vielleicht wollte er auch ein wenig provozieren. Mit dem Hedonismus beginnt die Schwierigkeit.

Der Wein ist ein 2004er Piesporter Goldtröpfchen, Riesling Kabinett vom Weingut Haart in Piesport an der Mosel. Er führt exemplarisch vor, wie wenig hilfreich die so genannten obligatorischen Angaben auf einem Weinetikett heute noch sind. Dabei gilt doch das Etikett als Visitenkarte eines jeden Weines. Es soll auch dem weinunkundigen Verbraucher wichtige Informationen über den Inhalt einer Flasche geben. Aber tut es das tatsächlich?

Seit dem Jahre 1971 sieht das deutsche Weingesetz drei Qualitätsstufen vor: den Land- oder Tafelwein, den Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) und den Qualitätswein mit Prädikat. Letzterer wiederum ist in sechs Güteklassen eingeteilt (in aufsteigender Reihenfolge): Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Bei den ersten drei Güteklassen kann es sich sowohl um trockene als auch um restsüße Weine handeln. Letztere drei sind immer edelsüße Spezialitäten. Das Verwirrspiel beginnt. Denn dem Erzeuger ist es freigestellt, eine Geschmacksangabe wie trocken oder halbtrocken auf dem Etikett zu vermerken – um eine Pflichtangabe handelt es sich dabei nicht. Gemeinsam ist allen Prädikatsweinen, dass ihr Alkoholgehalt durch Zugabe von Zucker nicht erhöht werden darf. Qualität und Güte wird in Deutschland allein durch den natürlichen Zuckergehalt der Trauben bestimmt - über die spätere Geschmacksrichtung eines Weines sagt der aber nichts aus. Das kleine Einmaleins im deutschen Weingesetz ist simpel: je mehr Zucker die Trauben im Verlaufe ihrer Reife gebildet haben, desto höher ist hernach das Prädikat des daraus gewonnenen Weines.

Das klingt genauso trocken wie es ist und hat mit Geschmack und Qualität erst einmal überhaupt nichts zu tun. Es ist schon richtig, Alkohol ist ein Geschmacksträger. Einerseits. Andererseits liegen viele deutsche Weinlagen auf oder nördlich des 50. Breitengrads. Aus diesen Gegenden kommen mitunter Weine, die mit relativ wenig Alkohol auskommen und dennoch hocharomatisch sein können.
Rieslinge zumeist, deren Trauben viel länger reifen können, und in dieser Gegend das auch müssen, als viele andere Rebsorten.

Überhaupt bleibt fraglich, ob die Gesetzgeber von damals deutschen Wein verstanden haben. Akribisch zeichnet der Jusrist und Politikwissenschaftler Jan Zimmer in seinem Büchlein „Weinbaupolitik in Deutschland“ (Ibidem Verlag) den Prozess zur
  Gesetzgebung des 71er Weingesetzes nach. Dabei legt der Autor immer wieder größten wert darauf, die Weinkompetenz ihrer Wegbegleiter zu erwähnen. Waren sie das wirklich, weinkompetent, leidenschaftlich? Ging es bei dieser Gesetzgebung tatsächlich allein darum, die Individualität und hohe Güte deutscher Weine im Europäischen Markt zu schützen? Zimmer erwähnt in diesem Zusammenhang den damaligen Weinbaupräsidenten und Weingutsbesitzer Werner Tyrell als Streiter für strengere sensorische Prüfungen vor allem ausländischer Weine. Tyrell kam später zu trauriger Berühmtheit. Jahrelang reicherte er seine Prädikatsweine verbotenerweise mit Flüssigzucker an und schrieb damit einen Teil des deutschen Weinskandals mit. Dass das Weingut an der Ruwer heute wieder zu alter Klasse gefunden hat, ist dem Einsatz seines Sohnes, Christoph Tyrell zu verdanken.

Vergleicht man die obligatorischen mit den fakultativen Angaben, die auf einem Etikett erscheinen, wird sehr schnell klar, dass es um weitaus mehr als nur um die Wahrung deutscher Weineigenarten ging. Was Wunder. So ist bei Qualitätsweinen die Nennung ihrer Qualitätsstufen zwar gesetzlich vorgeschrieben, auf die Angabe von Rebsorte und Jahrgang hingegen darf großzügig verzichtet werden. Dabei hängt doch beides ganz unmittelbar miteinander zusammen.

Gerade in nördlicheren Anbaugebieten, zu denen Deutschland gehört, gibt es erhebliche Jahrgangsunterschiede. Sie spielen bei der Qualität unserer Weine eine maßgebliche Rolle. Das wussten auch die Großkellereien. Um dennoch Jahr für Jahr Weine von gleich bleibender Qualität zu erzeugen, konnten so schwächere mit besseren Jahrgängen verschnitten werden, ohne dabei auf die Nennung der Qualitätsstufe als Imageträger verzichten zu müssen.

Und so kam es, dass der Markt nach der Gesetzgebung von 1971 mit einem Meer von Prädikatsweinen überflutet wurde, deren Inhalte mit ihrer vermeintlichen Güteklasse nichts zu tun hatte.
Damit aber nicht genug: Auch auf die Angabe einer bestimmten Lage wollte man seitens der Großvermarkter nicht verzichten. Die deutsche Weinlandschaft indes besteht aus einer ungeheuren Lagen- und Gesteinsvielfalt. Dieser Vielfalt entstammt ebenso vielfältiger Wein. Den guten Namen einer Lage zu wahren und dennoch Wein von marktgerechter Menge zu produzieren, hatte zur Folge, einzelne Lagen zu so genannten Großlagen zusammenzulegen. Großlagen haben nichts mit „großen Lagen“ zu tun. Das Meer von dürftigen deutschen Weinen schwoll an. Ihr guter Ruf litt nachhaltig.

Lange Zeit stand der Name Piesport für Weine, die in aller Welt hochgeschätzt wurden. Aus einer der größten Schleifen der Mosel erheben sich hier die steilen Hänge des Flusses und bilden ein riesiges natürliches Amphitheater: das „Piesporter Goldtröpfchen“.

Dass diese komplett nach Süden ausgerichtete Lage mit ihren mineralreichen Tonschieferböden besondere Weine hervorzubringen imstande ist, verwundert wenig. Ein Wein aus der Großlage „Piesporter Michelsberg“ indes kann auch auf Schwemmland oder den schattigen Eifelerhöhen gewachsen sein. Der „Piesporter Michelsberg“ umfasst etwa 1300 Hektar, das „Goldtröpfchen“ lediglich 65.

Dass dem Charakter einer Weinbergslage heute wieder mehr Beachtung geschenkt wird, ist im besonderen Maße dem Verband deutscher Qualitäts- und Prädikatsweingüter (VdP) und vielen verstreuten „Einzelkämpfern“ zu verdanken. Sie rücken wieder in den Mittelpunkt, was einen deutschen Wein auszeichnet: sein Terroir. Jenes faszinierende Zusammenspiel von Charakter einer Weinbergslage, handwerklichem Können eines Winzers und Jahrgang.
 Solche handwerklichen Meisterstücke machen nur einen Bruchteil der Jahresproduktion in Deutschland aus, aber am Ende sind sie die wirklichen Visitenkarten unseres Weinlandes. Das ist nicht ohne Tücke. Denn, seien es die Weine des VdP oder die der „Einzelkämpfer“, sie müssen nicht jedem schmecken. Sie sollen das auch nicht. Solche Weine sind streitbar. Und das ist vielmehr Segen als Fluch. Fluch vielleicht, weil unser Weinland immer noch eines der „Provinzweinfürsten“ ist. Und Segen, weil sich ihre Weine noch unterscheiden lassen vom Meer des einheitlichen Weingeschmacks.

Die unterste Prädikatsstufe wird seit 1971 Kabinett genannt. Das war einmal anders. Genau genommen andersherum. Im 18. Jahrhundert - der Zeit des Barock - pflegte man an den Höfen Deutschlands französische Lebensart. Versailles stand Modell. Die Obrigkeit sprach französisch. Auch der „reine“ Wein begann zu dieser Zeit seinen Siegeszug. Die weit verbreitete Praxis, verschiedene Rebsorten in einem Weinberg zu pflanzen („gemischter Satz“), verabschiedete sich langsam zu Gunsten einer reinsortigen Rebkultur. Es war auch die Zeit, in der aus dem Riesling immer bessere Weine erzeugt wurden. Erlasse wurden erteilt, wonach es den Winzern an Mosel und Rhein nur noch erlaubt war ausschließlich Riesling zu pflanzen. Vor allem im Rheingau erkannte man die Qualität dieser Rebsorte sehr früh und begann sie zu schützen. Die besten ihrer Art durften sich mit dem Prädikat „Cabinet“ schmücken. Die erste Güteklasse in Deutschland war geboren. Den Begriff „Cabinet“ entlieh man - damals zeitgemäß - dem Französischen: einer Verwahrungsstätte wertvoller Kunstgegenstände. „Cabinet“-Weine betrachtete man also als äußerst wertvolle Schatzkammerweine. In eine solche Schatzkammer gehört der 2004er Riesling Kabinett vom Weingut Haart. Freilich nicht für immer, denn er schmeckt einfach göttlich.

 

 

Erstveröffentlichung in:
"
Häuptling eigener Herd", Heft 25
2005 Edition Vincent Klink, Stuttgart

 

08. September 2010

 

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergrößern

 

 

 

 

 

 

 

frühere Artikel

im Archiv

© 2007 Axel Biesler

managed and powered by  Beispiel-Website www.web-appearance.de

aktualisiert am 17.03.2007